Warnung: Eisflächen nicht betreten!
Warnung: Eisflächen nicht betreten!
Die kalten Temperaturen der vergangenen Tage haben dazu geführt, dass sich auf einigen Seen in Bayern eine Eisschicht gebildet hat. Doch vielerorts sind die Eisflächen noch nicht tragfähig. Das heißt die Eisdecke ist zu dünn und es besteht Lebensgefahr. Aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen verliert ein ins Eis eingebrochener Mensch innerhalb kurzer Zeit das Bewusstsein und läuft Gefahr zu ertrinken. Die Wasserwacht-Bayern warnt daher eindringlich vor dem Betreten von nicht tragenden Eisflächen!
Die ehrenamtlichen Wasserretter und die Schnelleinsatzgruppen der Wasserwacht-Bayern sind rund um die Uhr für Notfälle auf dem Wasser und die Eisrettung mit Wasserrettern und Einsatztauchern einsatzbereit. Die beste Rettung ist aber die, die gar nicht erst benötigt wird, daher raten wir zur Vorsicht. Das Eis trägt in vielen Fällen nicht! Nicht aufs Eis gehen! Im Notfall Hilfe unter der Nummer 112 anrufen!
Die Wasserwacht-Bayern rät dringend folgende Regeln für den Ernstfall zu beachten:
- Laut um Hilfe rufen.
- In jedem Fall vermeiden, dass man unter das Eis gerät.
- So wenig wie möglich bewegen, um möglichst wenig Körpertemperatur zu verlieren.
- Sofort Hilfe holen über die Notrufnummern 112.
- Die eingebrochene Person beruhigen.
- Nur mit Hilfe von Hilfsmitteln wie Rettungsring, Leitern (teilweise an Seen am Uferbereich vorhanden), Ästen, Abschleppseil oder ähnliche Gegenstände die zur Verfügung stehen, die eingebrochene Person absichern.
- Nur ans eisige Wasser gehen, wenn sie selbst über eine dritte Person mit einem Seil gesichert sind.
- Den Verunfallten an Land bringen, in der stabilen Seitenlage lagern und vor Kälte schützen, bis der herbeigerufene Rettungsdienst eintrifft.
Eisflächen auf natürlichen Gewässern sollten besser gemieden werden, zum Schlittschuhlaufen stehen vielerorts Eislaufbahnen zur Verfügung. Wer dennoch Wintersport auf dem Eis treiben möchte, sollte grundsätzlich nur an bewachten Gewässern und nie allein auf das Eis gehen sowie auf die Warnungen der örtlichen Behörden, der lokalen Medien und Hinweis- und Verbotsschilder vor Ort achten.